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Herzlich Willkommen auf dem zauberhaften Nasch- und Geschenklimarkt

bewerbung ausstellende 2025

Stand April 2025

Liebe Ausstellerin und lieber Aussteller,

Die Vorfreude liegt in der Luft, die Bewerbungsphase für die Weihnachtsallee 2025 startet jetzt! Wir freuen uns riesig darauf, eure kreativen, liebevoll gestalteten und inspirierenden Konzepte kennenzulernen.

Ob handgemachtes Kunsthandwerk, kulinarische Köstlichkeiten oder besondere Geschenkideen, wir sind gespannt auf eure Ideen und eure Leidenschaft. Gemeinsam möchten wir auch dieses Jahr wieder einen stimmungsvollen, magischen Ort schaffen, an dem Besucher:innen staunen, entdecken und geniessen können.

 

Du möchtest mit deinem Angebot Teil der Weihnachtsallee werden? Dann schick uns deine Bewerbung und zeig uns, was deinen Stand besonders macht!

Bewerbungsschluss ist der 30. Mai 2025 – also am besten gleich loslegen!

Herzlichst, dein Weihnachtsallee-Team ❤

1. Eckdaten

DATEN

Die Zürcher Weihnachtsallee beginnt am Donnerstag, 21. November und endet am Montag, 23. Dezember 2024 (34 Tage) und wird in vier Phasen unterteilt:

​​

Phase 1: Do. 20. November - So. 30. November 2025 (11 Tage) 
Phase 2: Mo. 01. Dezember - So. 07. Dezember 2025 (7 Tage) 
Phase 3: Mo. 08. Dezember - So. 14. Dezember 2025 (7 Tage)
Phase 4: Mo. 15. Dezember - Di. 23. Dezember 2025 (9 Tage)

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Samstag 11:00 - 22:00 Uhr
Sonntag 11:00 - 20:00 Uhr

ORT

Europaallee, 8004 Zürich

ECKDATEN
KATEGORIEN UND PREISE

2. Kategorien und Preise

KATEGORIE A: VERKAUF VON ESSEN zum direkten Verzehr (RESTAURATION)

 

INFORMATIONEN

  • Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.

  • Begehbare Hütten werden nur an Produkte-Aussteller:innen vergeben und nicht an Food-Aussteller:innen.

  • Es darf nur CH Fleisch verkauft werden.

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GRUNDMIETE der Hütte (3m x 2m = 6m2)

​​

Phase 1 - 4: Do. 20. November - Di. 23. Dezember 2025 (34 Tage) / CHF 8'300
Phase 1 - 2: Do. 20. November - So. 07. Dezember 2025 (18 Tage)  / CHF 4'140
Phase 3 - 4: Mo. 08. Dezember - Di.
23. Dezember 2025 (16 Tage) / CHF 4'160

*exkl. MwSt.

PLUS

UMSATZBETEILIGUNG*

Übersteigt 12% des Gesamtumsatzes die Grundmiete, so wird die Grundmiete von der Umsatzabgabe abgezogen. Wenn 12% des Umsatzes die Grundmiete nicht erreicht, fällt die Umsatzabgabe weg. 

 

PLUS

GRUNDINSTALLATIONEN, pauschal
Einmalig ist eine Installationsgebühr von CHF 250 für die Elektro-Installation zu entrichten.

 

PLUS

NEBENKOSTEN, pro Phase
Die Nebenkosten belaufen sich pro Phase auf CHF 250 und beinhalten die Kosten für die allg. Reinigung und Abfallentsorgung, Sicherheitsdienst, Verwaltungskosten-Pauschale und einem Werbebeitrag. 

 

PLUS

STROM
Bitte bei Vertragsschluss angeben, wie viel Strom für die Gerätschaft maximal benötigt wird (alle Geräte zusammen). Ein normaler Hausanschluss ist im Preis enthalten, ansonsten gelten folgende Preise:

KATEGORIE B: VERKAUF VON DESIGN / PRODUKTEN / ESSEN zum Mitnehmen (DETAILHANDEL)

 

INFORMATIONEN

  • Der Verkauf von Getränken oder Speisen zum direkten Verzehr ist nicht gestattet.

  • Ausnahme: Verkauf von geschlossenen Flaschen sowie Mini-Degustation in Shot-Gläser-Grösse.

  • Ausgewählte abgepackte Lebensmittel wie Marmeladen, Kekse, Gebäck, Kaffee- und Teespezialitäten, etc. – sind erlaubt.

  • Anfragen von Spezialanbieter:innen, wie zum Beispiel Handwerker, welche ihre Produkte auch vor Ort produzieren und präsentieren möchten, nehmen wir gerne entgegen.

  • Bewerbungen sind möglich für einzelne oder alle Phasen.

  • Erfahrungsgemäss kann nicht allen die gewünschte Phase bestätigt werden.

  • Wir versuchen unser Bestmögliches zu machen und kommen mit Alternativ-Vorschläge auf euch zu.

GRUNDMIETE der Hütte (3m x 2m = 6m2)

Phase 1 - 4: Do. 20. November - Di. 23. Dezember 2025 (34 Tage) / CHF 3'770

Phase 1: Do. 20. November - So. 30. November 2025 (11 Tage) / CHF 990

Phase 2: Mo. 1. Dezember - So. 7. Dezember 2025 (7 Tage) / CHF 770

Phase 3: Mo. 8. Dezember - So. 14. Dezember 2025 (7 Tage) / CHF 840

Phase 4: Mo. 15. Dezember - Di. 23. Dezember 2025 (9 Tage) / CHF 1'170

*exkl. MwSt.

PLUS

UMSATZBETEILIGUNG*
Übersteigt 12% des Gesamtumsatzes die Grundmiete, so wird die Grundmiete von der Umsatzabgabe abgezogen. Wenn 12% des Umsatzes die Grundmiete nicht erreicht, fällt die Umsatzabgabe weg. 

 

PLUS

GRUNDINSTALLATIONEN, pauschal/pro Phase
Entweder einmalig CHF 250 für die Elektro-Installation oder CHF 80 pro Phase.

 

PLUS

NEBENKOSTEN, pro Phase
Die Nebenkosten belaufen sich auf CHF 100 pro Phase (Beitrag zu allg. Kosten wie Reinigung und Abfallentsorgung, Verwaltungskosten-Pauschale und einem Werbebeitrag.)

 

PLUS

STROM
Bitte bei Vertragsschluss angeben, wie viel Strom für die Gerätschaft maximal benötigt wird (alle Geräte zusammen). Ein normaler Hausanschluss ist im Preis enthalten, ansonsten gelten folgende Preise:

OPTIONAL PLUS

 

BEGEHBARE HÜTTE

An der Weihnachtsallee ist es möglich alle Hütten begehbar / nicht begehbar zu nutzen. Es werden daher keine zusätzlichen Kosten hierfür verrechnet. 

KATEGORIE C: TRUCKS & EIGENE BAUTEN


Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass Aussteller:innen vorhandene Bauten, Trucks und Hütten selbst aufstellen, vorausgesetzt sie passen zweifelsfrei in das Gesamtbild und der Nasch-Markt-Charakter wird damit unterstrichen. z.B. Food-Stände mit Old-Timer-Trucks mit wenig / kein Branding, besonders hübsche Berg-Gondeln etc.

Die Entscheidung, ob diese Extra-Bauten bewilligt werden, obliegt ganz dem Veranstalter. Bitte sende ein Bild deines Trucks / deines Eigenbaus in der Bewerbung mit.


*Mietkosten individuell nach Grösse des Eigenbaus für die Gesamtlaufzeit 

3. Chalets / Hütten

  • Es gibt begehbare und geschlossene Hütten.

  • ACHTUNG: Die Anzahl an begehbaren Hütten nicht begrenzt. Jede Hütte kann begehbar sowie auch nicht begehbar genutzt werden.

  • Jede Hütte hat einen einzigen Zugang zum Strom, gemäss der aufgegeben Bestellung, welche spätestens bei Vertragsabschluss angegeben werden muss.​

  • Die Feinverteilung in der Hütte erfolgt durch den:die Aussteller:in (also eigene Verteiler, Adapter und Mehrfach-Stromleisten mitnehmen).

  • Die Aussteller:innen sind für Auftritt, Beleuchtung, Ablageflächen in der Hütte, Boden-Schutz / Isolation und die Dekoration selbst verantwortlich. Das Anbringen von individueller Deko und Beschilderung usw. ist willkommen und erwünscht. Bitte Aussteller:innen-infos (folgt nach Vertragsabschluss) genau lesen. Bei Unsicherheiten steht der Veranstalter zur Verfügung.

  • Die Mieter:innen bzw. die Standbetreiber:innen sind dazu verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen zu den Hütten zu beachten und der ursprüngliche Zustand nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder auf seine Kosten herzustellen.

 

Mehr Infos zu den Hütten (Masse) findet ihr HIER

 

CHALETS / HÜTTEN

4. Allgemeine Informationen

HÜTTENSTANDORT

Wir versuchen immer ein möglichst faires System zu erstellen, so dass niemand Vor- oder Nachteile hat.
WICHTIG: Dein Hüttenstandort wird erst nach deinem Einzug (Check-In) bekannt gegeben. Hütten- und Standortwünsche können berücksichtigt werden.

 

CHASHLESS-SYSTEM

Alle unsere Marktbewohner:innen müssen zwingend ein Cashless-Kassensystem (mit Schweizer Währung) haben und Tagesabschlüsse vorlegen können. Hierfür kann man ein reguläres Kassensystem einsetzen oder eine einfache Kassensystem Lösung beiziehen. 

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Öffnungszeiten sind verbindlich. Der Markt öffnet und endet immer im Einklang. Ein früherer Abbau oder Schliessung der Hütten ist nicht gestattet.

 

REINIGUNG

  • Jede:r Aussteller:in ist für die Sauberkeit seines Standes und dessen unmittelbaren Umfeld verantwortlich. Sollte dies nicht beachtet werden, kann eine zusätzliche Reinigung vom Veranstalter veranlasst und dem Betreiber in Rechnung gestellt.

  • Die Einhaltung von Hygienevorschriften (UGZ) und Brandschutz durch die Aussteller:innen, welche mit Essen zu tun haben, ist zwingend.

  • Beim Check-Out muss jede Hütte gereinigt werden (innen und aussen) und sauber übergeben werden. Innen: Boden feucht aufnehmen und wenn nötig Wände reinigen; Aussen: Schlamm- und Taubengrüsse-Rückstände und mit Warmwasser und wenn, ganz wenig Abwaschmittel entfernen.

 

EXTERNE KOMMUNIKATION

  • Alle bestätigten Aussteller:innen sind angehalten, die Kommunikation aktiv zu unterstützen.

  • Der digitale Flyer kann von allen Ausstellern genutzt werden. Wir regen an, diesen auch grossflächig an Kunden zu verschicken und zu posten, damit der Markt und dein Auftritt an Relevanz gewinnt. (folgt)

  • Es gibt keine gedruckten Naschmarkt-Flyer.

  • Das verteilen von Flyer am Event ist nicht erlaubt.

  • Presse: Wir arbeiten grundsätzlich bereits und eng mit der Presse zusammen. Wenn du etwas hast, was du als News-Wert erachtet, kannst du dich gerne per Email bei uns melden.

  • Die Kommunikation findet ausschliesslich per Email und auf Deutsch statt (Ausnahme: Rücksendung der Vertragsunterlagen per Post).

 

INTERNE KOMMUNIKATION
Wir werden nach deiner Bewerbungs-Einsendung weitere Informationen per Mail schicken.
Stelle sicher, dass du regelmässig deine Mails checkst und die Adresse info@wienachtsallee.ch als Favorit angelegt hast damit wir nicht im Spam landen.

VERSICHERUNG / HAFTUNG

  • Versicherung für Personen und Sachschäden: Jede:r Aussteller:in muss sicherstellen, dass er/sie über eine der Natur des Geschäftes entsprechende, genügende Betriebshaftpflichtversicherung für Drittschäden verfügt.

  • Die Standbetreiber:innen können keinerlei Haftung gegenüber dem Veranstalter erheben.

  • Kann der Naschmarkt aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische Unruhen etc.) nicht stattfinden, entstehen keine gegenseitigen Haftungsansprüche.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Sobald die Bewerbung des Ausstellers/der Ausstellerin vom Veranstalter angenommen wurde und die Anmeldung des Ausstellers/der Ausstellerin bestätigt ist (inkl. Vertragsrücksendung), wird eine Standmieten Rechnung fällig, welche innert 10 Tagen zu begleichen ist.

  • Ohne Zahlungseingang der Standmieten Rechnung kann der/die Aussteller:in nicht einchecken.

  • Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, kann der Stand an die Warteliste weitergeben werden. Dies erfolgt ohne weitere Mahnung.

 

VERBINDLICHKEIT

  • Eine Bewerbung ist bindend.

  • Wird die Bewerbung bestätigt und der/die Aussteller:in zieht sich zurück, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50 fällig.

  • Rücktritt nach Vertragszustellung durch den Veranstalter: CHF 200

  • Rücktritt nach Vertragsrücksendung durch den/die Aussteller:in: CHF 250

  • Rücktritt bis 2 Monate vor Beginn des Naschmarkts: 50% der Rechnungssumme

  • Rücktritt bis 1 Monat vor Beginn des Naschmarkts: 100% der Rechnungssumme

  • Bei Nichterscheinen oder frühzeitiger Abbruch wird die vollständige Rechnungssumme geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150, welche - innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist. 

  • Diese Vorschriften gelten ebenfalls, wenn jemand von der Veranstaltung bei Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verstoss gegen die Vertragsvorschriften verwiesen wird. 

  • Die Veranstalterin behält das Recht, am Folgetag des Nichterscheinens über den Verkaufsstand zu verfügen.  

 

LANGFRISTIGKEIT
Wir beurteilen die Bewerbungen für einen Standplatz nach Qualität der Produkte sowie wie die Produkte von den Gästen beurteilt und angenommen werden. Ein guter Verkauf weist darauf hin, dass das Produkt sich einer guten Nachfrage erfreut. Deshalb ist für uns für die Vergabe der Plätze vor allem im Hinblick auf eine lange gemeinsame Zukunft und ein nachhaltiges Markterlebnis, das Feedback der Gäste und auch der rapportierte Umsatz mitentscheidend.

Der Veranstalter kann entsprechend den Bewerbungseingängen einen Vorschlag mit anderen Phasen an die Bewerber:innen vorschlagen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Bewerbungs-Formular

Du möchtest gerne mit deinem Angebot auf der Weihnachtsallee 2025 dabei sein?

HIER kannst du dich bewerben. Wir freuen uns auf dich!

Herzlichst, dein Weihnachtsallee-Team ❤

BEWERBUNGS-FORMULAR
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